Fragen und Antworten

Die Bürgerinnen und Bürger von Schwieberdingen und der Umgebung stellen zur Einrichtung des Regionalen Gewerbeschwerpunkts viele interessante und berechtigte Fragen, von denen sicherlich einige zum heutigen Zeitpunkt auch von den Experten nicht beantwortet werden können. Die lebhaften Diskussionen zeigen das große Interesse der Menschen in und um Schwieberdingen für dieses komplexe Thema und die Identifikation mit ihrer Heimat.

Auf der Themenseite der Gemeinde Schwieberdingen finden Sie weitere Informationen und Antworten auf einige der gestellten Fragen. Wir möchten hier weitere Fragen beantworten, die uns in den Diskussionen der letzten Zeit gestellt wurden.

Welchen Einfluss hat die Gemeinde auf die Auswahl der Unternehmen, die sich im Regionalen Gewerbeschwerpunkt ansiedeln? Wie kann verhindert werden, dass sich weitere Logistiker ansiedeln?
Dadurch, dass die Gemeinde die Grundstücke erwirbt, kann sie auch beeinflussen an wen sie verkauft werden.

Wenn die Gewerbesteuer-Einnahmen so unsicher sind, warum verzichtet man nicht auf den Regionalen Gewerbeschwerpunkt und schafft nur neuen Wohnraum durch neue Wohngebiete? Dann hätte man die zusätzliche Einkommenssteuer sicher und hätte nicht die Risiken des Interkommunalen Gewerbegebiets.
Angesichts der finanziellen Herausforderungen der nächsten Jahre ist es notwendig die Einnahmen auf eine breite Basis zu stellen. Dazu gehören Gewerbesteuereinnahmen wie auch Einnahmen aus der Einkommensteuer.

Sind die Nachbargemeinden überhaupt interessiert an einer Teilnahme am Regionalen Gewerbeschwerpunkt? Gibt es schon Aussagen hierzu?
Wie immer gibt es Befürworter und Gegner. Alle in Frage kommenden Kommunen haben über ihre Verwaltungen Interesse signalisiert.

Welche Vorgaben gibt es für einen möglichst “ökologisch verträglichen” Bau von Gewerbegebieten?
Es müssen entsprechende Ausgleichsflächen geschaffen werden.

Wie läuft das mit den Ausgleichsflächen?
Die Ausgleichsmaßnahmen müssen aufgezeigt werden und durch die Naturschutzbehörde genehmigt werden. Einzelheiten regeln die Bundes- und Landesgesetze.

Wie kann sichergestellt werden, dass die Infrastrukturmaßnahmen für die Ertüchtigung des Verkehrs zeitnah zur “Inbetriebnahme” des Gewerbeschwerpunkts umgesetzt werden? Es müsste vermieden werden, dass über einen längeren Zeitraum die Verkehrszunahme durch das Gewerbegebiet nicht durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen wird.
Durch ständige Darstellung der Dringlichkeit der Maßnahmen ggü. den Entscheidungsträgern (Bund, Land, Region, Kreis), die alle an einem interkommunalen Gewerbegebiet interessiert sind. Es gilt wie üblich das Prinzip: wenn man Interesse hat, muss man auch was tun, sonst ändert sich nichts.

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